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joa das wird wohl das menü sein^^  
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Jugendschutzgesetz^^

Abs.1; Allgemeine Gesetze zum Jugendschmutz:

§1: Ein Junge der das 14. Lebensjahr erreicht hat, ist berechtigt ein Mädchen mit ins Bett zu nehmen und sie heiß
und innig zu lieben.
§2: Ein Mädchen unter 10 darf nicht geküsst werden.
§3: Zunge rausstrecken wird mit 10 Küssen bestraft.
§4: Beim langen Küssen legt das Mädchen den Kopf in den Nacken.
§4: Beim Küssen liegt der Kopf des Mädchens im Arm das Jungen.
§5: Ein einfacher Kuss dauert 5-20 , ein Freundschaftskuss dauert 20-50 und ein leidenschaftlicher
Kuss dauert 50-100 Sekunden.
§7: Küsse dürfen erzwungen werden.
§8: Beim Küssen ist jeder Widerstand zwecklos.
§9: Lass dich in jeder Situation küssen.
§11: Wenn ein Junge ein Mädchen liebt, muss er sie anmachen und nicht andersherum!
§12: Küsst ein Mädchen einen Jungen mit geschlossenen Augen so liebt sie ihn.
§13: Ein Kuss darf ein seltenes Geschenk sein.
§14: Auf Partys sind 10 Küsse Minimum.
§15: Das werfen mit Gegenständen wird mit 5 Zungenküssen bestraft.

Da sollten sich mal welche drnan halten..dann wär die welt perfekt*gg*
 
 
   
 
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